In den insgesamt 15 Wohnungen in der Bühlerfeldstraße 13 bieten wir Ihnen die Möglichkeit in den eigenen vier Wänden alt zu werden, dabei so lange wie möglich unabhängig und selbständig bleiben. Jederzeit Hilfe erhalten, wenn man sie braucht. Den dritten Lebensabschnitt einfach genießen und problemlos gestalten.
Informationen zu den Wohnungen der Senioren-Service-Wohnanlage Bühlerfeldstraße in Offenburg
(Bühlerfeldstr. 13)
Es handelt sich um ein Gebäude mit 15 Wohnungen auf 5 Etagen mit Treppenhaus und Aufzug
Im Erdgeschoss befindet sich eine Tagespflege und im 1. OG eine Arztpraxis
Wohnungsgrößen: 55 m² (zwei Zimmer, Küche, Bad); 60 m² (zwei Zimmer, Küche, Bad); 90 m² (3 Zimmer, Küche, Bad), 87 m² (DG – 3 Zimmer, Küche Bad), 105 m² (DG – 3 Zimmer, Küche, Bad)
Sämtliche Wohnungen haben einen Balkon oder eine Dachterrasse
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum mit einer Größe von 5 m ² bzw. 6 m²
Die Wohnung ist mit einer Einbauküche und einem Einbauschrank ausgestattet
Die Mietpreise der Wohnungen richten sich nach der Größe und Ausstattung
Der Hausmeisterdienst übernimmt regelmäßig die Reinigung des Treppenhauses, die Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen sowie das Herausstellen und Zurückstellen der Müllbehälter
Für die Wohnung wird nach den gesetzlichen Grundlagen ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen
Es ist eine Kaution von 3 Monatsgrundmieten als Sparbuch oder Bankbürgschaft zu hinterlegen
Die Haltung von Tieren muss individuell abgesprochen werden, grundsätzlich ist die Haltung nicht erlaubt
Die Wohnung wird frisch renoviert (Raufasertapete, weiß gestrichen) übergeben
Schönheitsreparaturen sind entsprechend der gesetzlichen Regelung vom Mieter durchzuführen
Zusammen mit dem Mietvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag „Servicewohnen“ abzuschließen, der die Grundleistungen des sogenannten Betreuten Wohnens sicherstellt. Die monatlichen Kosten hierfür betragen 125,00 € für alleinstehende Personen und 150,00 € für Paare pro Wohnung. Auf das Erläuterungsblatt zum Dienstleistungsvertrag wird hingewiesen
Weitere optionale Dienstleistungen wie z. B. Mittagsmahlzeiten, handwerkliche und hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen sowie pflegerische Betreuung im Pflege- oder Krankheitsfall können bei Bedarf kostenpflichtig in Anspruch genommen werden