Haus Hanna - Pflegeheim Steinbach
Wir sind zurück in Steinbach!
Unsere Bewohner*innen leben in fünf Wohngruppen, welche alle aus Einzelzimmern bestehen. Insgesamt bieten wir 63 Bewohner*innen ein Zuhause. Von unseren großzügigen Zimmern aus kann man die Aussicht auf die Yburg und die Weinberge sowie zur anderen Seite auf die Vogesen bestaunen. Durch die Umbaumaßnahmen sind unsere neuen Zimmer überdurchschnittlich groß und haben bis zu 32 Quadratmeter. Jedes der Zimmer hat ein eigenes barrierefreies Badezimmer. Zudem haben viele der Zimmer auch einen eigenen Balkon. Kabelfernsehen, Internet- sowie Telefonanschlüsse sind vorhanden. Selbstverständlich ist es erlaubt und sogar durchaus erwünscht eigene Möbel mitzubringen, um sich zuhause zu fühlen.
Jede Wohngruppe ist mit einer eigenen Wohnküche ausgestattet, sodass gemeinsam gekocht, gegessen und gelebt werden kann. Wir bieten großzügige Wohnräume und zahlreiche Aufenthaltsmöglichkeiten, wie beispielsweise unsere vielen Terrassen oder die Fernseh- und die Leseecken. Auch unsere Gruppen- und Einzelaktivierungsangebote finden direkt in den Wohngruppen statt. In unserer hauseigenen Kapelle feiern wir die Freitagsgottesdienste. Um unser Haus herum entstehen Richtung Osten ein Bauernnaschgarten und Richtung Westen eine parkähnliche Gartenanlage mit Vogelvoliere und zahlreichen Sitzmöglichkeiten sowie einem Rundweg.
Uns zeichnet ein hoher Qualitätsstandard durch eine sehr gute Pflegefachkraftbesetzung sowie eine gute Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Fachärzten aus.
Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns auf Sie!
Wenn Sie vorübergehend in ein Pflegeheim einziehen, weil im gewohnten Umfeld eine angemessene Pflege nicht möglich ist, bietet sich unser Angebot der Kurzzeitpflege an.
Einerseits ermöglichen wir damit pflegenden Angehörigen bereits frühzeitig einen Jahresurlaub bzw. eine Auszeit zu planen. Andererseits bietet die Kurzzeitpflege die Möglichkeit die Versorgungssituation in der häuslichen Umgebung zu stabilisieren, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt eine ambulante Pflege zeitweise noch nicht im notwendigen Umfang gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen über unsere Einrichtungen finden Sie auf der jeweiligen Seite.
Bei Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz werden die Heimkosten anteilig übernommen.