Skip to main content

Sicherheit – Selbständigkeit - Komfort

In den eigenen vier Wänden alt werden, dabei so lange wie möglich unabhängig und selbständig bleiben. Jederzeit Hilfe erhalten, wenn man sie braucht. Den dritten Lebensabschnitt einfach genießen und problemlos gestalten.

Die insgesamt 42 Seniorenwohnungen am Brünnlesweg 12, 14 und 16 bieten Ihnen diese Möglichkeit.

Eingebettet in eine parkähnliche Anlage im Wohngebiet mit unmittelbarer Nähe zu unseren Altenpflegeheimen Wichern-Haus und Bodelschwingh-Haus profitieren sie von vielen zusätzlichen Angeboten des Paul-Gerhardt-Werkes wie beispielsweise Gemeinschaftsveranstaltungen und Freizeit-Aktivitäten im Brünnlesweg, dem Umsonst-Lädle im Bodelschwingh-Haus, Gottesdienste in der Paul-Gerhardt-Kirche, Besucherwohnungen sowie Mittagstisch und Cafeteria für externe Besucher in der Louis-Pasteur-Straße.

Informationen zu den Wohnungen der Senioren-Service-Wohnanlage Brünnlesweg und Lonsstraße in Offenburg

  • Es handelt sich um sechs getrennte Häuser mit Aufzug (zur Erreichung der Aufzugsebenen gibt es 5 bis 7 Stufen – Lonsstraße)
  • Es stehen 106 Wohnungen mit unterschiedlichen Zuschnitten und Größen zur Verfügung
  • Die Wohnungen haben keinen Balkon, einige Wohnungen haben einen Win-tergarten, die Häuser am Brünnlesweg haben Dachterrassen
  • Zur Wohnung gehört ein Kellerraum
  • Im Haus steht ein Wäscheraum mit Münzwaschautomaten und Münztrocknern zur Verfügung
  • Die Wohnung ist in der Regel mit einer Standard-Einbauküche ausgestattet
  • Der monatliche Mietpreis beträgt zwischen 5,25 € und 8,00 € pro qm Betriebskosten, die am Jahresende konkret abgerechnet werden und zzgl. in der Regel 30 € für die Einbauküche
  • Treppenhausreinigung, Pflege der Außenanlagen (außer Balkon und Terasse im EG) sowie Herausstellen der Müllbehälter werden vom Hausmeisterdienst erbracht
  • Für die Wohnung wird nach den gesetzlichen Grundlagen ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen
  • Es ist eine Kaution von 3 Monatsgrundmieten als Sparbuch oder Bankbürgschaft zu hinterlegen
  • Haltung von Hunden und Katzen ist nicht gestattet, die Haltung von Ziervögeln und Zierfischen kann widerruflich gestattet werden
  • Die Wohnung wird frisch renoviert (Rauhfaser weiß gestrichen) übergeben
  • Schönheitsreparaturen sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen vom Mieter durchzuführen
  • Zusammen mit dem Mietvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag „Servicewohnen“ abzuschließen zur Sicherung der Grundleistungen des sog. „Betreuten Wohnens“ (Wohnung z. Zt. 110 €).  Auf das Erläuterungsblatt zum Dienstleis-tungsvertrag „Servicewohnen wird hingewiesen)
  • Weitere Dienstleistungen wie Mittagsmahlzeiten, handwerkliche und hauswirtschaftliche Arbeiten sowie pflegerische Betreuung in Pflege- und Krankheitsfällen können bei Bedarf gegen Entgelt abgerufen werden