Die bundesweite Debatte um die dringend notwendige Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung wurde in der Coronakrise von aktuellen Ereignissen verdrängt. Dabei hat sich gerade in den letzten Monaten gezeigt, dass einmalige Finanzspritzen und Coronaprämien zwar in der Krise sinnvoll sind, aber keine langfristige Lösung bieten. Die Dynamik und der gesellschaftliche Druck der davongaloppierenden Eigenanteile werden weiter zunehmen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um den politischen Druck zu erhöhen und die dringend notwendige Reform einzufordern.
Mit dem zweiten Rothgang-Gutachten zur „Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ vom November 2019 hat die Initiative Pro-Pflegereform ein Reformkonzept vorgelegt. Nun wird die Umsetzung eingefordert und dafür ein Fünf-Stufen-Plan für den Neustart Pflege vorgeschlagen:
1. Stufe: Neue Finanzierungsstruktur in 2021. Die Verlagerung der Finanzierung für die medizinische Behandlungspflege ins SGB V muss die erste Stufe sein. Das würde die Ungleichbehandlung zwischen ambulanter und stationärer Pflege seit Einführung der Pflegeversicherung beenden und den Einstieg in eine klare Finanzierungsstruktur schaffen. Damit beweist die Politik den Willen und die Gestaltungskraft für eine SGB-IX-Reform und sorgt für die Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen um rund 270 EUR monatlich.
2. Stufe: Fixer Eigenanteil im Pflegeheim ab 2022. Wir fordern in der Pflegepolitik den Mut, die Pflegeversicherung für die Zukunft fit zu machen. Deshalb muss der Sockel-Spitze-Tausch die zweite Stufe sein. Die Erhöhung der Leistungsbeträge wird nur kurzfristig den Druck der steigenden Eigenanteile verringern. Eine Verbesserung der Personalausstattung über eine zusätzlichen „Spahnhilfskräftestellen“ entlastet zwar die Eigenanteile, ist aber systemwidrig und viel zu bürokratisch. Wer die Eigenanteile in Griff bekommen will, muss sie mit dem Sockel-Spitze-Tausch deckeln. Wenn dieser Systemwandel in einem Schritt zu komplex und politisch nicht durchsetzbar ist, kann zunächst und das sehr zügig mit dem stationären Bereich und länderspezifischen Sockelbeträgen begonnen werden:
Sockel-Spitze-Tausch für den stationären Bereich: In den Pflegeheimen drückt der Schuh bei den Eigenanteilen und es ist auch der Bereich, der im Fokus der Forderung nach besserer Bezahlung und mehr Personal steht. Ambulante Kunden würden zwar vom Pflegegeld 2.0 profitieren, aber den neuen Eigenanteil als belastend ansehen. Deshalb wäre ein gedeckelter Eigenanteil im Pflegeheim ein absolut sinnvoller Einstieg in den Umstieg, der den großen Reformschritt mit „Wohnen und Pflegen in einer Welt ohne Sektoren“ vorbereiten kann.
Sockel-Spitze-Tausch mit länderspezifischen Sockel: Eine Subventionierung von Ost nach West, die es bei der Umstellung auf das neue System geben würde, ist eine große politische Hürde. Die Lösung wäre, zunächst länderspezifische Eigenanteile festzulegen, die entsprechend einer mathematischen Logik in einer Konvergenzphase einander angepasst werden. Ziel wäre, nach Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens einen bundesweit einheitlichen Sockel zu haben.
3. Stufe: Umsetzung Personalbemessungssystem ab 2022. Die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems im Pflegeheim ist gesellschaftlich gefordert und politisch versprochen. Sie wird aber scheitern, solange die Finanzierung der damit verbundenen höheren Kosten den Bewohnern (über die steigenden Eigenanteile) auferlegt wird. Deshalb müssen der länderspezifische, gedeckelte Eigenanteil und die einheitliche Personalbemessung im Pflegeheim aneinandergekoppelt werden. Die Reformstufen 2 und 3 bedingen sich also quasi gegenseitig.
4. Stufe: Welt ohne Sektoren und Pflegegeld 2.0 ab 2024. Die weiteren Reformbausteine, die insbesondere mit dem Abbau der Sektoren, dem Pflegegeld 2.0 und dem Dreiinstanzenmodell im 2. Gutachten sehr gut beschrieben sind, dürfen nicht aus dem Fokus geraten und sollten deshalb in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.
5. Stufe: Allgemeinverbindlicher Pflegetarifvertrag ab 2030. Ein bundesweit einheitlicher Pflegetarifvertrag wird verfassungsrechtlich scheitern. Es muss also hinterfragt werden, ob es weiter Sinn macht, mit einem Eingriff in die Tarifautonomie Pflegepolitik zu machen. Mit dem gedeckelten Eigenanteil in der Stufe 2 würde ein Qualitätswettbewerb entstehen, weil der Marktvorteil niedriger Preise ausgehebelt ist.
Das Stufenmodell wird derzeit weiter mit Unterstützung von Prof. Rothgang/Kalwitzki ausgearbeitet und soll im Herbst 2020 auf verschiedenen Ebenen kommuniziert und in die politische Diskussion eingebracht werden. Wir werden Sie als Unterstützer der Initiative Pro-Pflegereform per Rundmail auf dem Laufenden halten und neue Infos auf unserer Homepage www.pro-pflegereform.de einstellen. Dort finden sich auch alle Informationen zur Initiative und zu den beiden Rothgang-Gutachten. (Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer Evangelische Heimstiftung GmbH Stand14.09.2020)
Vorstände/ Geschäftsführung
Silke Boschert & Eberhard Roth