Paul Gerhard Werke e. V.

Kurzdarstellung der Leistungen nach dem Dienstleistungsvertrag "Servicewohnen" für die Seniorenwohnanlagen in Offenburg

Service-Pauschale monatlich                                           90 €

für die 2. in der Wohnung lebende Person                      30 €

I. Basispaket (durch Service-Pauschale abgegolten)
  1. Vorhaltung eines Notrufdienstes während 24 Stunden täglich
  2. Bereitstellung eines Notruftelefons
  3. tägliche Lebenszeichenprüfung, indem täglich morgens eine Pflegekraft durch die Häuser geht, alternativ elektrische Bewegungserfassung
  4. Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen
  5. Förderung von Hilfepotential und sozialer Integration, Förderung der Hausgemeinschaft, Organisation von Veranstaltungen
  6. individuelle Beratung zu Fragen der alltäglichen Lebensführung, Behördenkontakt usw. (keine Rechtsberatung)
  7. Vermittlung von Dienstleistungsangeboten, wie hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Hilfe in Fällen von Krankheit und Pflegebedürftigkeit usw.
  8. Information zu Freizeitangeboten, allgemein interessanten Themen usw.
  9. Organisation von Freizeit und Geselligkeit
  10. Möglichkeit zu Teilnahme am Seniorenmittagstisch im benachbarten Pflegeheim
II. Zusatzpaket in Not- und Krankheitsfällen
  1. Leistungen bei Krankheit
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen, Arztbenachrichtigung, Vorbereitung einer Krankenhauseinweisung
  • Vermittlung und Organisation von Hilfeleistungen
  • stationäre Betreuung bis zu 3 Tage pro Jahr in einem Pflegeheim des Trägers

   2.    Leistungen bei Krankenhausaufenthalten

  • Leistungen im Haushalt, wie Blumen gießen, Post holen usw.
  • Kooperation mit Krankenhaussozialdienst bei Entlassung aus dem Krankenhaus

   3.    Leistungen beim Übergang in ein Pflegeheim

          Unterstützung und Vorbereitung

   4.    Leistungen bei Notfällen in der Wohnung

          Hilfestellung nach abgesetzten Notrufen (gesonderte Berechnung nach               der ersten vierten Stunde)

III. Einzelne Wahlleistungen
  1. Hauswirtschaftliche Hilfen (Raumpflege, Fensterreinigung usw.)
  2. Bereitstellung eines Funkfingers (als Ergänzung zum Hausnotrufgerät)
  3. Pflegerische Hilfen (in Fällen von Krankheit und Pflegebedürftigkeit)
  4. Kleinere technische Dienstleistungen (Reparatur an Einrichtungsgegenständen, Auf- und Abhängen von Gardinen usw.)

 


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